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Waffenhändler muss ins Gefängnis

Von: Trierischer Volksfreund

Landgericht Trier verurteilt zwei Männer

Die Dritte Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat zwei Männer wegen illegalen Waffenhandels zu Freiheitsstrafen verurteilt. Während der Haupttäter aus der Nordeifel ins Gefängnis muss, setzte das Gericht die Strafe für seinen Komplizen und Stiefsohn aus Trier zur Bewährung aus.

Trier/Prüm. Drogenhandel, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, schwerer Diebstahl und Raub: Mit solchen Straftaten beschäftigt sich das Landgericht Trier mehr oder weniger regelmäßig. Ungewöhnlich war hingegen der jüngste Fall vor der Dritten Großen Strafkammer: Es ging um gewerbsmäßigen Handel mit Schusswaffen. Angeklagt waren ein 66-Jähriger aus dem Kreis Düren in Nordrhein-Westfalen und sein 39-jähriger Stiefsohn aus Trier. Laut Anklageschrift hatten beide beschlossen, mit illegalem Schusswaffenhandel Geschäfte zu machen. Der Vater als Haupttäter führte die Verkaufsgeschäfte, während sich sein Stiefsohn um Lagerung und Aufbereitung der Waffen kümmerte. Zwei der Geschäfte gingen auf einem Antik- und Trödelmarkt in Prüm über die Bühne.

Pistole aus Wehrmachtszeiten

Der 66-Jährige allein verkaufte unter anderem zwei vollautomatische Gewehre für 1500 und 1800 Euro, eine Pistole aus Wehrmachtszeiten sowie zwei Schießkugelschreiber. Solche als Stifte getarnte, verbotene Waffen verschießen meist Kleinkalibermunition, damit sie beim Schuss nicht aus der Hand fliegen. Gemeinsam verkauften die beiden Männer Gewehre, Pistolen und Munition. Bei einer Hausdurchsuchung stellten die Ermittler weitere Waffen, Munition und Zubehör sicher. Die Kammer verurteilte den Vater zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Der Stiefsohn wurde wegen Beihilfe zum Waffen- und Munitionshandel zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig. red/cus