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Eifelkreis vernichtet mehr als 2700 Pistolen und Gewehre

Kategorie: Waffenrecht

Positive Zwischenbilanz der Waffenkontrollen gezogen

29.11.2013: Der Eifelkreis Bitburg-Prüm hat am heutigen Freitag bei einer Pressekonferenz eine Zwischenbilanz seiner Waffenkontrollen gezogen, die eine Reaktion auf den Amoklauf von Winnenden waren. Insgesamt wurden seit 2010 mehr als 2700 Gewehre und Pistolen vernichtet.

Die Kreisverwaltung hatte im Herbst 2010 als erste Behörde in Rheinland-Pfalz alle registrierten Waffenbesitzer angeschrieben und um einen Nachweis über die sichere Verwahrung von Pistolen oder Gewehren gebeten. Seitdem hat sich die Zahl der Waffenbesitzer um nahezu 1000 verringert - statt 3366 besitzen heute nur noch 2369 Menschen im Eifelkreis eine legale Waffe. Gleichzeitig nahm die Zahl der registrierten Waffen um 2708 auf 12544 ab. Ein Kontrolleur ist zudem im Kreis unterwegs, um zu überprüfen, ob die registrierten Schützen ihre Waffen sicher verwahren.

Vor allem die Besitzer alter Kleinkalibergewehre entschieden sich dazu, diese lieber abzugeben, als sich teure Waffenschränke zuzulegen. Die Kreisverwaltung hat alle abgegebenen Waffen inzwischen vernichten lassen.  
Nicht nur Landrat Joachim Streit wertet dies als Erfolg für die Sicherheit. „Ein Rückgang der Waffenbesitzer um 30 Prozent – das ist eine beachtliche Zahl“, sagt Kurt Alexander Michel, Präsident des Landesjagdverbands. Er verweist allerdings darauf, dass das eigentliche Problem nicht die in Deutschland registrierten 5,5 Millionen legalen, sondern die illegalen Waffen sind, deren Zahl Michel deutschlandweit auf 20 bis 25 Millionen beziffert. Dieses Problem betreffe allerdings hauptsächlich Großstädte.

Nachdem ein Jugendlicher 2009 bei einem Amoklauf in einer Schule 15 Menschen mit der Schusswaffe seines Vaters getötet hatte, wurde das Waffenrecht verschärft. Behörden können Waffenbesitzer nun fortlaufend prüfen. Zudem müssen diese schon zum Erwerb der Waffenerlaubnis nachweisen, dass sie ihre Waffen sicher aufbewahren können. Die Behörden haben zudem nun das Recht, die Waffen zu vernichten, statt sie zu verkaufen und betätigen sich so nicht mehr als „Waffenhändler“. Sie sind auch nicht mehr dazu verpflichtet, die Besitzer eingezogener Gewehre oder Pistolen für den Verlust zu entschädigen.