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Jäger muss Waffen abgeben und ist Jagdschein los

Kategorie: Waffenrecht
Von: Trierischer Volksfreund

Waffe wurde nicht ordnungsagemäß aufbewahrt

Wer eine geladene Waffe im Bett aufbewahrt, ist im Sinne des Waffengesetzes unzuverlässig und muss seine Waffen abgeben. Zudem verliert er seinen Jagdschein. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden (VG Trier, 5 K 162/13.TR).

Mitarbeiter der Kreisverwaltung Trier-Saarburg hatten bei einer Vor-Ort-Kontrolle unter anderem eine Waffe unter einer Bettmatratze entdeckt. Als Konsequenz widerrief die Behörde die Waffenbesitzkarten des Mannes und erklärte den Jagdschein des 76-Jahre alten Mannes aus der Verbandsgemeinde Schweich für ungültig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.