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Hinweise zur Verwendung von Kompensatoren

Sportkommission beriet im Oktober 2012 über die Verwendung bei Bundes- und Landeswettkämpfen (ZG2 und ZG3)

Auf der Sitzung der Sportkommission im Oktober 2012 wurde darüber beraten, bei Wettkämpfen, die auf Landes- oder Bundesebene ausgeschrieben werden, Waffen mit Feuerdämpfern, Mündungsbremsen o.ä. für die Disziplinen D.12 (ZG2) bzw. D.13 (ZG3) ab dem Sportjahr 2013 nicht mehr zuzulassen.

Hintergrund war und ist, dass durch die seitlich bzw. nach hinten umgelenkten Gase sowohl die Schützen an den Nebenständen als auch die Aufsichtspersonen beeinträchtigt werden.Dieses führte zu vielfachen Beschwerden seitens der Schützen und Aufsichten.

Näheres siehe Anhang.

 


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