BVG weist Verfassungsbeschwerden zurück
Beschwerdeführer Roman Grafe scheitert
Wie schon in der letzten Woche aus den Medien zu erfahren war, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Verfassungsbeschwerden gegen das Waffengesetz durch Roman Grafe und zwei Angehörige Winnender Opfer abgewiesen. Nachfolgend kommentiert prolegal e.V. diese Entscheidung und die Reaktion des Beschwerdeführer Grafe.
Für den Beitrag zeichnen verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes Markus Bartram und David Schiller.