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Pony mit Wildschwein verwechselt

Kategorie: Mitteilungen
Von: dpa

Behörde zieht Jagdschein und WBK ein

Jäger kann es den Waffenschein kosten, wenn sie ein Pony mit einem Wildschwein verwechseln. Erlegen sie irrtümlicherweise ein Pferd, müsse auch der Jagdschein sofort abgegeben werden, befand das Verwaltungsgericht Koblenz (Az.: 6 L 828/12), wie die "Neue juristische Wochenschrift" berichtet. Denn der Jäger gelte in diesem Fall als unzuverlässig.

In dem Fall hatte ein junger und unerfahrener Jäger ein Pony erschossen, das in einer Entfernung von etwa 50 Metern auf einer eingezäunten Weide vor ihm friedlich graste. Der Jäger hatte das Pony für ein Wildschwein gehalten. Die zuständige Behörde zog umgehend Jagdschein und Waffenbesitzkarte per Bescheid ein. Das hielt der Jäger für überzogen und wollte per Klage zunächst die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs erreichen.

Ohne Erfolg: Das Verwaltungsgericht bestätigte die Anordnung der Behörde. Es bestehe ein überragendes Interesse der Allgemeinheit daran, das mit der privaten Verwendung von Waffen verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering zu halten. Daher sei es legitim, unzuverlässige Inhaber von Waffenscheinen sofort vom Umgang mit Waffen auszuschließen.